22.04.2017: Reglemente Schweizer Champion-Titel

 

Sehr geehrte Damen und Herren Präsidentinnen und Präsidenten der Rasseklubs

 

Aufgrund von Fragen, die uns oft gestellt werden, möchten wir Ihnen hiermit einige Informationen betreffend der Reglemente zur Titelvergabe von Schweizer Championtiteln übermitteln.

 

Die Publikation im Hunde 3/2016  liess diverse verschiedene Auslegungen aufkommen.

 

Wir hoffen, mit dieser Information zur Klärung beitragen zu können.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich weiterhin gerne zur Verfügung.

 

Homologation des Titels „Schweizer Schönheits-Champion“ der SKG

 

7.3 Der Titel „Schweizer Schönheits-Champion“ wird von der SKG verliehen und zwar für:

 

7.31 Hunde, die vier CAC unter mindestens drei verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen gemäss Art. 1.1 und Art. 1.21 AR erhalten haben, davon mindestens zwei an Ausstellungen gemäss Art. 1.11 AR.

 

7.4 Für die Homologation des Titel „Schweizer Schönheits-Champion“ muss zwischen der ersten und der letzten der vier erforderlichen Anwartschaften für das CAC ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens elf Monaten und einem Tag bestehen (z. B. vom 1. Januar 2011 bis 1. Dezember 2011), dies rückwirkend per 01.01.2016.

 

Besondere Bedingungen der Rasseklubs für die Homologation

 

7.5 Die Rasseklubs können die Homologation des Titels „Schweizer Schönheits-Champion“ vom vorherigen Bestehen einer Leistungs- oder Wesensprüfung, einer Ankörung oder vom Erfüllen bestimmter gesundheitlicher Anforderungen (z. B. HD-Befund) abhängig machen. Es bedarf dazu eines Beschlusses der Generalversammlung des zuständigen Rasseklubs.

 

Homologierung des Titels «Schweizer Ausstellungs-Champion» ab 1.1.2016

 

Benötigt werden 3 CAC, davon mindestens 2 CAC von Internationalen Ausstellungen gemäss Art. 1.11 AR, vergeben von 3 verschiedenen Richtern. Ohne zeitliche Begrenzung. Der Titel berechtigt in der Champion-Klasse zu starten. Der Titel beginnt mit seinem ersten CAC ab dem Jahr 2016.

 

Homologierung des Titels „Schweizer Rasseklub-Ausstellungs-Champion“ ab 01.01.2016

 

Der Titel „Schweizer Rasseklub-Ausstellungs-Champion“ wird vom Rasseklub verliehen und muss die Mindestanforderungen des Schweizer Ausstellungs-Champions erfüllen. Der Rasseklub kann besondere, darüber hinausgehende Bestimmungen festlegen. Es bedarf dazu eines Beschlusses der Generalversammlung des zuständigen Rasseklubs. Der Titel berechtigt, in der Champion-Klasse zu starten.

 

Die Alpenchampion-Titel

Der Titel „Alpenchampion“ wird an die Hunde vergeben, die drei Alpensieger-Titel und eine weiteren CAC-Anwartschaft erhalten haben. Voraussetzung ist, dass die Alpensieger-Titel in drei verschiedenen Ländern an vorgegebenen Daten (Deutschland, Österreich und Schweiz) und von drei verschiedenen Zuchtrichtern vergeben wurden. Die weitere CAC-Anwartschaft muss in dem Land vergeben worden sein, das den Titel „Alpenchampion“ ausstellt. Der Titel „Alpenchampion“ berechtigt zum Start in der Championklasse.

 

Der Titel „Alpen-Jugendchampion“ wird an die Hunde vergeben, die zwei Alpen-Jugendsieger-Titel erhalten haben. Voraussetzung ist, dass diese Titel in zwei verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich oder Schweiz) und von zwei verschiedenen Zuchtrichtern vergeben wurden.

 

Der Titel „Alpen-Veteranenchampion“ wird an die Hunde vergeben, die zwei Alpen-Veteranensieger-Titel erhalten haben. Voraussetzung ist, dass diese Titel in zwei verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich oder Schweiz) und von zwei verschiedenen Zuchtrichtern vergeben wurden.

 

Daten für Alpensiegeranwartschaften

  

Mit freundlichen Grüssen

 

Im Namen und Auftrag des AA Ausstellungen + Ausstellungsrichter AAA

Frau Barbara Müller, Präsidentin

 

Beatrice Kull

Administration

 

Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG

Société Cynologique Suisse SCS

Società Cinologica Svizzera SCS

Geschäftsstelle

Brunnmattstrasse 24 / Postfach neu 3055

CH-3001 Bern

 

 

 

 

Alle Ausstellungen sind subjektiv, weil die Schönheit im Auge des Betrachters liegt.

Jeder Besitzer, Züchter so auch der Richter bevorzugt einen eigenen Typ oder Hundeidealbild, der sollte allerdings immer im Rahmen des festgelegten Standards, FCI Richterrichtlinien und des FCI Projektes «Gesunde Rassehunde im Ring» sein.

  

„Haben Sie erst einmal einige Ausstellungen besucht, ergibt sich aufgrund mehrerer Formwertbeurteilungen schon ein recht klar umrissenes Bild Ihres Hundes.“

 

Peter Rub, SKG-Zentralpräsident